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BDH, 30.04.1965 - III D 3/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Residenzpflicht für einen Beamten - Verletzung der Gehorsamspflicht oder der Wahrheitspflicht durch einen Beamten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BDH, 08.05.1963 - I D 13/62
Anzeigepflicht eines mehrstündigen Ausflugs durch einen erkrankten, aber …
Auszug aus BDH, 30.04.1965 - III D 3/65
In der nicht genehmigten Reise nach Nürnberg sei außerdem ein schuldhafter Verstoß des Beschuldigten gegen § 15 Abs. 3 und 4 ADAB zu erblicken (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 - I D 66/62 -).Die vom Bundesdisziplinaranwalt für seine Ansicht, der Beschuldigte hätte die Reise vorher anzeigen müssen, zitierte Entscheidung des Ersten Disziplinarsenats vom 8. Mai 1963 - I D 66/62 = BDH 6, 100 - trifft auf vorliegenden Fall nicht zu, da der Erste Senat bei dieser Entscheidung davon ausgegangen war, daß die Ortsabwesenheit des Beamten der Beschleunigung der Gesundung dienen sollte.
- BDH, 07.08.1963 - I D 25/62
Pflichtverletzung eines Beamten bei entgeltlicher anderweitiger Arbeit während …
Auszug aus BDH, 30.04.1965 - III D 3/65
Er hätte der körperlichen Schonung bedurft und sei gehalten gewesen, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine rasche Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit herbeizuführen (vgl. Urteil vom 7. August 1963 - I D 25/62 -).